Den
Jahresabschluss erstellen wir unter Beachtung
der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften
und erarbeiten die notwendigen Haupt- und Erläuterungsberichte.
Aufstellung von Jahresabschlüssen
nach Handels- und Steuerrecht (für Kapitalgesellschaften,
Personengesellschaften, gewerbliche Einzelunternehmen
einschließlich
Plausibilitätsprüfung)
Erstellung von Gewinnermittlungen
nach § 4(3) EStG (Einnahme-Überschuss-
berechnungen für Freiberufler, Einzelunternehmer, Vereine u.a.)
Erstellung von Sonderbilanzen,
Ergänzungsbilanzen, Zwischenbilanzen und
sonstige spezielle Jahresabschlüsse
Anfertigen von Bilanzanalysen
und Unternehmensreporten