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Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Die Finanzverwaltung hat die anhängigen Einsprüche zur 1 %-Regelung per Allgemeinverfügung abgewiesen.
In der neuesten Schätzung prognostizieren die Steuerschätzer für das laufende Jahr erneut höhere Steuereinnahmen, sehen die kommenden Jahre aber etwas zurückhaltender.
Wenn es gute Gründe dafür gibt, darf das Finanzamt auch eine Betriebsprüfung anordnen, die einen Zeitraum von elf Jahren abdeckt.
Wenn ein Unternehmer vergessen hat, in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe abzuziehen, kann der Steuerbescheid auch nachträglich noch geändert werden.
Wie bei früheren Naturkatastrophen hat das Bundesfinanzministerium wieder Erleichterungen und Vereinfachungen für Hilfsmaßnahmen und Spenden zugunsten der Taifunopfer auf den Philippinen angeordnet.
Beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, ob das Bundesland die gekauften Datensammlungen im Strafverfahren überhaupt verwerten darf.
Das Bundesverwaltungsgericht sieht keinen Grund, warum eine Vergnügungssteuer zusätzlich zur Umsatzsteuer gegen europäisches Recht verstoßen sollte.
Im kommenden Jahr sollen Privatleute erstmals die von der Finanzverwaltung über sie gespeicherten Daten als vorausgefüllte Steuererklärung abrufen können.
Wenn sich Steuergesetze ändern, kann die Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts sogar rückwirkend entfallen.
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