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Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Das Bundesfinanzministerium hat den schon länger geplanten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens veröffentlicht.
Sobald die Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit mehr als 410 Euro im Jahr betragen, muss die Steuererklärung zwingend elektronisch abgegeben werden.
Bei einer elektronischen Steuererklärung ist es nicht grundsätzlich grob fahrlässig, wenn ein Eintrag in einer Anlage vergessen wird, sodass ein bereits bestandskräftiger Bescheid unter Umständen auch nachträglich noch zugunsten des Steuerzahlers geändert werden kann.
Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Grenzwerte für die Betriebsprüfungs-Größenklassen veröffentlicht, die ab 2016 gelten werden.
Wenn das Finanzamt die Steuer jahrelang zu niedrig festsetzt, darf es nicht einfach die bestandskräftigen Bescheide nachträglich mit der Begründung ändern, dass der Fehler erst so spät entdeckt wurde, weil die vom Steuerzahler ursprünglich vorgelegten Unterlagen inzwischen vernichtet wurden.
Ist ein Einspruch oder ein anderes fristgebundenes Schreiben beim Finanzamt wegen des Poststreiks zu spät eingegangen, trägt der Steuerzahler dafür selbst die Verantwortung.
Eine UStIdNr kann jeder Unternehmer kostenfrei beantragen. Trotzdem gibt es immer wieder Angebote für eine recht teure Registrierung einer UStIdNr., vor denen die Finanzverwaltung aber warnt.
Das Finanzamt darf beim geforderten Nachweis für eine Spende ins EU-Ausland nicht übertreiben, aber der Spender muss bestimmte Anforderungen akzeptieren.
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass Steuererklärungen auch wirksam per Telefax abgegeben werden können.
Erneut prognostiziert die halbjährliche Steuerschätzung höhere Steuereinnahmen als zuvor erwartet.

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