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Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Die große Vereinfachung, die die Abgeltungsteuer bringen sollte, erweist sich in der Praxis als für die Software zu kompliziert.
Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzt liegt jetzt das zweite große Steuergesetz dieser Legislaturperiode vor.
Erneut hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass er das Alterseinkünftegesetz für verfassungsgemäß hält.
Während der Ankauf der Steuerdaten bereits zu zahlreichen Strafverfahren geführt hat, mehren sich die Forderungen nach einer Abschaffung der Straffreiheit bei Selbstanzeigen.
Ein Strategieentgelt für den Vermögensverwalter zählt nicht zu den Werbungskosten, sondern erhöht die Anschaffungskosten der Kapitalanlage.
Nur weil der Anlageprosket in seiner Ertragsplanung zeitlich befristet ist, darf das Finanzamt nicht automatisch auch von einer befristeten Beteiligung ausgehen.
Ein Softwarefehler verzögert die Bearbeitung der Steuererklärungen mit Kapitaleinkünften.
Rund ein Fünftel aller Steuererklärungen, die Rentner abgeben mussten, weisen Fehler auf.
Die Anbieter glauben, dass die Finanzverwaltung nicht einfach per Verwaltungsanweisung Rohstoffanleihen der Abgeltungsteuer unterwerfen kann.

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