Mehr Fachinfos
Ihre Suche in den Fachinfos

---------------------------
Mandanteninformation
---------------------------
Karriere
---------------------------
Kontakt
---------------------------
Impressum
---------------------------
Datenschutzerklärung
---------------------------
Datenschutzerklärung
---------------------------
Haftungsausschluss
---------------------------

Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Die Möglichkeit, aus mehreren vorgegebenen Anlagestrategien wählen zu können, macht aus einer Kapitallebensversicherung noch keinen vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag.
Die Auszahlung des Rückkaufwertes einer Rentenversicherung aufgrund der Kündigung des Arbeitsverhältnisses fällt nicht in die Steuerbegünstigung für außerordentliche Einkünfte.
Die Große Koalition will ab 2021 den Solidaritätszuschlag abschaffen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.
Ein Altersentlastungsbetrag ist auch dann anzusetzen, wenn er einen bereits bestehenden Verlust weiter erhöhen würde.
Dass die Einkommensteuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte zur Kompensation der Gewerbesteuerbelastung nur für diese Einkünfte die Bemessungsgrundlage des Solis reduziert, ist verfassungskonform.
Die Anschaffungskosten eines Knock-out-Zertifikats führen nach Eintritt des Knock-out-Ereignisses grundsätzlich zu steuerlich abzugsfähigen Verlusten.
Die Verwendung einer Alt-Lebensversicherung zur Besicherung eines Bankdarlehens, das zinsfrei an den Ehegatten überlassen wird, ist nicht steuerschädlich.
Statt der im Koalitionsvertrag auf Zinseinkünfte beschränkten Abschaffung der Abgeltungsteuer denkt das Bundesfinanzministerium über eine generelle Abschaffung nach.
Bevor die Amtsveranlagung für Rentner auf weitere Bundesländer ausgedehnt wird, fordert der Steuerberaterverband Änderungen, die eine rechtliche Benachteiligung der Rentner verhindern.
Der Verlust aus einer Aktienanlage ist auch dann steuerlich berücksichtigungsfähig, wenn die Bank die wertlos gewordenen Aktien ersatzlos ausbucht.

« Neuere Artikel >>> Ältere Artikel » >>>

Eine Seite zurück >>>
 [Wir über uns]   [Unser Spektrum]   [Ihre Ansprechpartner]   [Mehr Fachinfos]   [Wichtige Links]