Mehr Fachinfos
Ihre Suche in den Fachinfos

---------------------------
Mandanteninformation
---------------------------
Karriere
---------------------------
Kontakt
---------------------------
Impressum
---------------------------
Datenschutzerklärung
---------------------------
Datenschutzerklärung
---------------------------
Haftungsausschluss
---------------------------

Selbständige und Unternehmer

Die Beschränkung der Steuerfreiheit für die Nutzung betrieblicher PCs und Telekommunikationsgeräte auf Arbeitnehmer verletzt nicht den Gleichheitsgrundsatz.
Der Bundesfinanzhof hat in der Frage der Minderung um Beteiligungsaufwendungen beim Kürzungsbetrag des Gewinns aus Gewerbebetrieb gegen die Auffassung der Finanzverwaltung entschieden.
Zwar liegt die steuerliche Buchführungspflichtgrenze ab 2007 bei 500.000 Euro Jahresumsatz, allerdings unterliegen Kaufleute unabhängig vom Umsatz immer der Buchführungspflicht.
Eine für Ihren Gewerbebetrieb bestimmte Erbschaft führt zu einer steuerpflichtigen Betriebseinnahme.
Wenn Sie im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses einen Raum als Arbeitszimmer nutzen, der nicht zur Privatwohnung gehört, so ist das ein außerhäusliches Arbeitszimmer.
Das Finanzamt darf den Ansatz von Verpflegungspauschalen nicht mit der Begründung kürzen, dass gar kein oder nur ein geringer Mehraufwand entstanden sei.
Für die Erfüllung einer Rücknahmegarantie kann ein Unternehmer eine Rückstellung bilden, da ungewiss ist, ob die Allgemeinheit von der Verpflichtung Gebrauch machen wird.
Der Nachversteuerungstatbestand erfasst auch die Auflösung der Kapitalgesellschaft innerhalb der Behaltensfrist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer, das auch teilweise privat genutzt wird, sind prinzipiell nicht abziehbar.
Nach wie vor ist ungewiss, welchen Weg die Große Koalition bei der Unternehmenssteuerreform einschlagen wird, allerdings ist die mögliche Hinzurechnung von Zinsen bei der Gewerbesteuer heftig umstritten.

« Neuere Artikel >>> Ältere Artikel » >>>

Eine Seite zurück >>>
 [Wir über uns]   [Unser Spektrum]   [Ihre Ansprechpartner]   [Mehr Fachinfos]   [Wichtige Links]