Mehr Fachinfos
Ihre Suche in den Fachinfos

---------------------------
Mandanteninformation
---------------------------
Karriere
---------------------------
Kontakt
---------------------------
Impressum
---------------------------
Datenschutzerklärung
---------------------------
Datenschutzerklärung
---------------------------
Haftungsausschluss
---------------------------

Selbständige und Unternehmer

Der Bundestag hat das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen und dabei einige Änderungen daran vorgenommen.
Kommunen dürfen von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben eine Bettensteuer pro Übernachtung verlangen.
Die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 sind nun entgültig rückwirkend beseitigt worden.
Wer vorsätzlich falsche Angaben in der Steuererklärung macht, muss unter anderem mit rückwirkender Änderung der Steuerbescheide für 10 Jahre rechnen.
Das nächste Steueränderungsgesetz ist bereits in Arbeit, bringt aber nur Änderungen im Detail und die noch ausstehenden Regelungen zum elektronischen Lohnsteuerabzug.
Die Kosten für einen Oldtimer im Betriebsvermögen sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Die Rückstellung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist in der Regel mit dem 5,5fachen der jährlichen Aufbewahrungskosten anzusetzen.
Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf für die von ihr geplanten Steuervereinfachungen vorgelegt.
Die Bundesregierung will gegen das EU-Verbot der Sanierungsklausel klagen, muss aber trotzdem erst einmal die gewährten Steuervorteile zurückfordern.
Zumindest Großbetriebe dürfen auch ohne konkrete Prüfungsanordnung eine Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung bilden.

« Neuere Artikel >>> Ältere Artikel » >>>

Eine Seite zurück >>>
 [Wir über uns]   [Unser Spektrum]   [Ihre Ansprechpartner]   [Mehr Fachinfos]   [Wichtige Links]