Mehr Fachinfos
Ihre Suche in den Fachinfos

---------------------------
Mandanteninformation
---------------------------
Karriere
---------------------------
Kontakt
---------------------------
Impressum
---------------------------
Datenschutzerklärung
---------------------------
Datenschutzerklärung
---------------------------
Haftungsausschluss
---------------------------

Personal, Arbeit und Soziales

Ab 2023 fällt die eTIN weg, weshalb das Bundesfinanzministerium Hinweise zur Ermittlung der Steueridentifikationsnummer eines Arbeitnehmers für die Lohnsteuerbescheinigung gibt.
Als Grundlohn für die Berechnung steuerfreier Zuschläge ist nicht der im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum tatsächlich gezahlte, sondern der arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitslohn maßgeblich.
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.
Weil sich das Vermittlungsverfahren zum Wachstumschancengesetz bis 2024 hinziehen wird, haben Bundestag und Bundesrat unstreitige Teile des Gesetzes in das jetzt verabschiedete Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernommen.
Die Rücklagen sind ausreichend hoch, um auch 2024 den reduzierten Umlagesatz für die Insolvenzgeldumlage von 0,06 % fortzuführen.
Sofern klar ist, dass die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet wurde und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist eine ungenaue Dokumentation der Arbeitszeit nicht schädlich für die Steuerfreiheit der Zuschläge.
Die höheren Lohnabschlüsse aufgrund der Inflation führen zu deutlich höheren Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung für 2024.
Ab 2024 ersetzen die Sozialversicherungsträger das bisherige sv.net durch eine neue, kostenpflichtige Webanwendung unter dem Namen »SV-Meldeportal«.
Eine nachträgliche Teilleistung aus einer Abfindungsvereinbarung kann dazu führen, dass die ermäßigte Besteuerung der gesamten Abfindung als außerordentliche Einkünfte wegfällt.
Erstmals fällt der Vorschlag der Mindestlohnkommission zur Anhebung des Mindestlohns in den Jahren 2024 und 2025 nicht einstimmig aus.

« Neuere Artikel >>> Ältere Artikel » >>>

Eine Seite zurück >>>
 [Wir über uns]   [Unser Spektrum]   [Ihre Ansprechpartner]   [Mehr Fachinfos]   [Wichtige Links]